Wussten Sie schon, dass Sie ab einem Mitarbeiter ein Arbeitsschutzkonzept nachweisen müssen! Wir helfen Ihnen dabei aus einem reichen Erfahrungsschatz und fachlichem Knowhow dieses schnell und einfach umzusetzen durch unsere ausgebildeten Sicherheitsfachkräfte. Profitieren Sie außerdem von unserem zeitsparendem Onlineangebot. Eine Übersicht über die Angebote aus diesem Bereich finden Sie hier:
Ab 21 Mitarbeiter werden betriebliche Sicherheitsbeauftragte in Ihrem Betrieb, vom Gesetzgeber, vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen dafür folgende Schulungsmöglichkeiten an:
Auch sind sie als Arbeitgeber verpflichtet, ggfs. Ihre Mitarbeiter auf Diisocyanate zu schulen. Hier können wir Ihnen:
Wussten Sie, dass viele Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb nur durch einen Sachkundigen geprüft werden dürfen. Bleiben Sie rechtssicher und bauen Sie auf unsere Unterstützung. Folgende Prüfungen decken wir ab:
Der Brand- und Explosionsschutz ist ein heikler Bereich! Hier können Fehlentscheidungen gleich teuer werden, oder noch schlimmer, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gefährden! Bleiben Sie mit uns auf dem richtigen Weg und fragen Sie einfach bei uns nach. Unterstützende Leistungen:
Das Umweltschutzrecht kann durch seine Länderspezifischen Regelungen komplex werden. Bleiben Sie am Ball und vertrauen Sie auf unsere Umweltschutzmanagementbeauftragten, welche Sie gerne unterstützen in: